Was macht ein Kirchenkreis?
Das oberste Entscheidungsgremium des Kirchenkreises ist die Kreissynode (Synode = gemeinsamer Weg), die mindestens zweimal jährlich tagt. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Kirchengemeinden zusammen, die von den jeweiligen Gemeindekirchenräten entsandt werden. Der oder die Vorsitzende der Kreissynode wird Präses genannt.
Die Kreissynode wählt die Superintendentin oder den Superintendenten und beschließt über den Haushalt sowie über die eigenen Aufgaben des Kirchenkreises.
Die Leitung des Kirchenkreises obliegt dem Kreiskirchenrat. Der Superintendent / Die Superintendentin (lat. = Aufsichtführender) ist dabei der/die Vorsitzende/-r des Kreiskirchenrates. Er/Sie hat die Dienstaufsicht über die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vertritt den Kirchenkreis nach außen.
Um die Funktionen im Kirchenkreis besser zu verstehen, hier eine Grafik.