Taufe
In der Taufe sagt Gott Ja zu uns und stellt uns unter seinen Segen.
Wer getauft wird, ist dadurch Mitglied der evangelischen Kirche.
Eine weitere ist, dass Sie Paten benötigen. Mindestens einer der Paten muss in der evangelischen Kirche sein.
s. a.
Wozu Paten?
Ich finde keine Paten - was nun?
Ich bin erwachsen. Kann ich noch getauft werden?
Dann suchen Sie Paten s. a. Wozu Paten?
Zur Taufe gehört ein Bibelwort, das als Taufspruch das Leben des Kindes begleitet. Suchen Sie gemeinsam mit Ihrer/m (Ehe-)PartnerIn einige Worte aus der Bibel, die sie beide ansprechen. Hilfe finden Sie auch unter: www.taufspruch.de
Sie bemühen sich um die Unterlagen, die Sie für die Taufe benötigen s. a. Was für Unterlagen brauchen wir für die Taufe unseres Kindes?.
Schließlich vereinbaren Sie einen Termin mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer, der für den Ort zuständig ist, an dem die Taufe stattfinden soll.
Noch eine Bitte, legen Sie den Termin für die Taufe erst nach Rücksprache fest.
Die evangelischen Paten benötigen eine Patenbescheinigung ihres zuständigen Pfarramtes (in der Regel das des Wohnortes). Die Patenbescheinigung bestätigt, dass die von Ihnen ausgesuchten Paten, Mitglieder der evangelischen Kirche sind und Paten sein können.
Wenn die Taufe nicht in der Kirche ihres Wohnortes erfolgt, dann brauchen Sie auch noch einen ‚Abmeldeschein‘ (Dimissoriale) von der Pastorin bzw. von dem Pastor, die/der für den Wohnort zuständig ist.
Ja, das ist möglich, und zwar dann, wenn sie, die Eltern, nichts gegen die Taufe einwenden, und sich nicht gegen die evangelische Erziehung ihres Kindes aussprechen. Ferner müssen Paten oder Gemeindeglieder gefunden werden, die bereit und in der Lage sind, Verantwortung für die evangelische Erziehung ihres Kindes zu übernehmen.
Auf unserer Internetseite finden Sie Ihre Ansprechpartner in unserem Kirchenkreis (unter ‚Regionen und Gemeinden‘).
Für andere Kirchengemeinden der Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische-Oberlausitz finden Sie die gesuchte Kirchengemeinde im Pfarrallmanach.
Andere Landeskirchen und deren Kirchengemeinden finden Sie über die Seite EKD im Internet.
In alter Zeit ging das Patenamt weiter. So waren die Paten oft die ersten, die zu Sorgeberechtigtigen wurden, wenn die leiblichen Eltern diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen konnten.
Sprechen Sie bitte mit ihrem zuständigen Pfarramt. Die Taufe selbst sollte daran nicht scheitern. So können zum Beispiel Gemeindeglieder die Aufgabe wahrnehmen.
Dass die Kindertaufe in der evangelischen Kirche so verbreitet ist liegt daran, dass sich an ihr zeigt, dass in der Taufe Gott durch Menschen handelt. Er macht den ersten Schritt und der Glaube von uns ist darauf die Antwort. Dem entspricht es, dass wir in der evangelischen Kirche Kleinkinder taufen, die über ihren Glauben noch gar nichts sagen können.
Aber wir taufen natürlich auch Erwachsene. Als Erwachsener nimmt man einige Stunden ‚Taufunterricht‘ beim der zuständigen Pfarrerin bzw. dem zuständigen Pfarrer. Paten benötigen Sie nicht. Durch die Taufe sind Sie auch zur Teilnahme am Abendmahl berechtigt. Bitte nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Pfarramt auf. Dort hilft man Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie über den normalen Blumenschmuck hinausgehende Wünsche haben, dann müssen Sie dafür selbst aufkommen.
In manchen Familien gibt es die Tradition des Taufkleides. Das weiße Kleid wird an das nächste, zu taufende Kind, ‚vererbt‘. Oft sind die Taufkleider schon durch die Hände mehrere Generationen gegangen.
Zu bedenken ist aber, dass die Taufe ist eine der Gelegenheiten, wo Sie die zuständige Pfarrerin, bzw. den zuständigen PFarrer kennenlernen können. Auch für sie oder ihn ist es wichtig, Kontakt zu Ihnen aufnehmen zu können. Die Taufe wäre da ein guter Anlass.
Wenn Sie aber dennoch Ihr Kind anderswo taufen lassen möchten, so ist das im Prinzip möglich. s. a. Was für Unterlagen brauchen wir für die Taufe unseres Kindes?
In begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.
Bei rechtzeitiger Absprache mit dem zuständigen Pfarramt kann womöglich der Termin des Gottesdienstes so gelegt werden, dass alle Beteiligten zusammen feiern können:
die Kirchengemeinde und die Familie des zu taufenden Kindes.
Ja, in Absprache mit der zuständigen Pfarrerin bzw. dem zuständigen Pfarrer ist das möglich, und zwar im Rahmen der Regeln, die in der Kirche gelten. Das bedeutet: im Gottesdienst wird in der Regel zweimal gesammelt und nur die Kollekte, die für die eigene Kirchengemeinde bestimmt ist, kann in ihrer Zweckbestimmung beeinflusst werden. Dabei ist darauf zu achten, dass nur für Zwecke gesammelt werden kann, die mit kirchlichen Arbeitsfeldern zu tun haben, zum Beispiel für die Arbeit mit Kindern.
In der Regel kann die Taufe im Gottesdienst vor der Konfirmation vollzogen werden.
Ja, das ist kein Problem. Am Ende der Konfirmandenzeit kann dann die Taufe erfolgen. Nach vollzogener Taufe ist die Konfirmation möglich.
Im Prinzip ist es möglich. Im Blick auf die örtlichen Gepflogenheiten sprechen Sie bitte vorher mit den Beteiligten.
Nicht jede Frage konnten wir beantworten.
Bitte wenden Sie sich entweder an ihr zuständiges Pfarramt oder besuchen die Homepage der Landeskirche unter www.ekbo.de bzw. die der EKD unter www.ekd.de.